Behindertentestament

Wir gestalten spezifisch Testamente für Fälle, in denen ein Behinderter, der Sozialleistungen bezieht, zu den gesetzlich Erbberechtigten gehört.

 

In solchen Fällen besteht die große Gefahr, dass die Sozialleistungsträger für den Fall der Erbschaft Leistungen ablehnt oder gar zurück fordert, wenn kein Behindertentestament errichtet wird. Das Ziel des Behindertentestamentes besteht einerseits darin, für den Fall der Erbschaft rechtzeitig Vorsorge zu treffen und mit entsprechenden Regelungen im Testament dafür zu sorgen, dass der behinderte Angehörige an der Erbschaft Anteil nehmen kann, ohne dass staatliche Regressforderungen drohen.

Andererseits soll mit einem Behindertentestament auch sicher gestellt werden, dass staatlicherseits nicht unkontrolliert auf den Nachlass Einfluss genommen werden kann, indem z. B. über Pflichtteilsansprüche Regress genommen wird.

 

Allerdings knüpft die Rechtsprechung an die Formulierung des Behindertentestamentes ganz bestimmte Voraussetzungen. Nur wenn diese eingehalten werden, kann an den Regressansprüchen entgehen.

 

Liegt bei Ihnen ein solcher Fall vor, wird dringend empfohlen, anwaltlichen Rat bei der Formulierung Ihres Testamentes einzuholen.

 

Mehr Rechte bei Geschwindigkeitsverstößen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte der Betroffenen im Rahmen der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide bei Geschwindigkeitsverstößen gestärkt. Es hat höchstrichterlich entschieden, dass die Betroffenen bzw. deren Verteidiger gegenüber den Behörden einen Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen haben, die nicht Bestandteil der Behördenakten sind, z. B. die Lebensakte des Messgerätes sowie die Rohmessdaten.

 

Bisher wurde ihnen dieses Recht von den Behörden sowie den Gerichten meist unter Berufung auf die standardisierten Messverfahren und die damit einhergehende eingeschränkte Prüfungspflicht verweigert.

 

Das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht hat dem nun ein Ende gesetzt und klargestellt, dass den Betroffenen bzw. deren Verteidiger ein eigenes Prüfungsrecht zusteht und sie deshalb Einsicht in diese Unterlagen nehmen können.

 

Damit wird deren Stellung gegenüber den Behörden und Gerichten gestärkt, da sie nun eigenständig anhand der Rohmessdaten nach Fehlern der Messung suchen können. Dies bietet neue Ansatzpunkte für die Verteidigung bei Geschwindigkeitsverstößen, insbesondere auch deshalb, weil viele Messgeräte die Rohmessdaten nicht speichern. 

 

Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen

 

Ende März 2020 hat der Europäische Gerichtshof ein wichtiges Urteil zur Widerrufsmöglichkeit von Verbraucherdarlehen gefällt. Nach dem Urteil sind Widerrufsbelehrungen oder –informationen in Darlehensverträgen, die ab Juni 2010 abgeschlossen wurden, europarechtswidrig.

 

Dies gilt, wenn in den Widerrufsinformationen ein Verweis auf § 492 BGB enthalten ist. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der entsprechende Verweis nicht dem Verbraucherschutz entspricht, weil er weder klar noch prägnant ist. Diese Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes stellt eine Abkehr von der bisher sehr bankenfreundlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichte dar.

 

Für den Verbraucher bedeutet dies, dass Darlehensverträge, in denen solche Formulierungen enthalten sind, auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden können.

 

Bedeutsam wird die Widerrufsmöglichkeit insbesondere in den folgenden Fallkonstellationen:

 

       1.  Der Verbraucher will zu deutlich besseren Konditionen umschulden. Dann verlangt die Bank in           der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Besteht die Widerrufsmöglichkeit, so kann diese               entfallen.

 

 2.  Der Verbraucher will oder muss (z. B. im Rahmen einer Scheidung oder Trennung) die Immobilie       verkaufen und sich deshalb vom Darlehensvertrag ohne zusätzliche Vorfälligkeitsentschädigung         lösen.

 

        3.  Unter Umständen kann sogar bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück gefordert                werden.

 

Neben Immobiliendarlehensverträgen können bei einer falschen Widerrufsbelehrung auch Autokredite und Privatkredite widerrufen werden. Selbst auf Leasingverträge, welche Verbraucher geschlossen haben, ist die obige Rechtsprechung anwendbar.

 

Wird der Vertrag widerrufen, dann wird er rückabgewickelt. Sie erhalten alle Zahlungen, die Sie geleistet haben, zurück, müssen aber auch die Darlehensvaluta an die Bank zurückzahlen. Bei Kfz-Verträgen ist das Auto zurück zu geben. Ob eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist, ist umstritten.

 

Da der Widerruf weitreichende Folgen hat, sollte der Vertrag vor der Erklärung des Widerrufes erst einer anwaltlichen Prüfung unterzogen werden.

 

Regulierung von Verkehrsunfällen

Ein Verkehrsunfall kann sich jederzeit ereignen.

 

Dann gilt es, mit den beteiligten Versicherungen die Haftungsfrage zu klären und die Schäden regulieren zu lassen.

 

Schon die Frage, wer den Unfall ganz oder zum Teil verschuldet hat, wirft oftmals Streit auf, weil es gegenteilige Schadensschilderungen gibt.

 

Noch schwieriger ist zu klären, welche Ansprüche gegenüber den Versicherungen geltend gemacht werden können, angefangen von der Frage, ob der Geschädigte sein Fahrzeug reparieren lassen darf, über die Frage des Mietwagens oder der Nutzungsausfallentschädigung sowie der sonstigen anfallenden Schäden. Ist es zu einem Personenschaden gekommen, stellt sich zudem die Frage, ob es einen Anspruch auf Schmerzensgeld gibt und wie hoch dieser ausfällt.

 

Dies sind einige Beispiele für aktuelle Rechtsfragen, bei denen wir Ihnen gern beratend zur Seite stehen. Sie können sich selbstverständlich aber auch mit allen anderen Rechtsfragen an uns wenden.

Rechtsanwaltskanzlei

Carmen Schmidt


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